Baumfällung in Berlin und Brandenburg
Ihre Spezialisten für Baumfällungen aus Berlin Reinickendorf
Per Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne – saubere Arbeit vom Profi!
Wenn der Erhalt eines Baumes nicht möglich ist oder ein Bauvorhaben ansteht, wird eine Fällung notwendig. Das Team von Baumherz Baumpflege ist Ihr kompetenter Partner für Baumfällungen in Berlin und Brandenburg.
Vor der Fällung sehen wir uns den Baum und das Baumumfeld genau an und besprechen mit Ihnen das sicherste Vorgehen. Per Seilklettertechnik können wir insbesondere auf engem Raum oder an schwer zugänglichen Orten zügig und schonend arbeiten. Mit Hilfe spezieller Techniken werden Äste und Stammteile bei Bedarf abgeseilt, um das Baumumfeld nicht zu beschädigen. Sollte der Baum gut zugänglich sein und der Untergrund geeignet, kommt eine Hubarbeitsbühne zum Einsatz. Diese Technik ermöglicht ein rasches effektives Arbeiten und ist besonders für größere Baumbestände oder die Fällung geschädigter Bäume geeignet.
Je nach Wunsch entsorgen wir das Stammholz und das Astwerk oder sägen es Ihnen auf die gewünschte Länge, beispielsweise passend für Ihren Kamin. Nun stört noch die verbliebene Wurzel? Wir erledigen auch Fräsarbeiten unkompliziert und schnell.
Baumfällung in Berlin und Brandenburg – wann ist was erlaubt?
Die gesetzlichen Vorschriften zu Baumschnitt oder Baumfällung werfen immer wieder Fragen auf. Für den Laien sind die Regelungen oft verwirrend. Nachfolgend ein kurzer Überblick:
Zum Schutz der Natur sind Baumfällungen grundsätzlich nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. März gestattet. Während der Vegetationsperiode, also von Anfang März bis Ende September, ist das Fällen von Bäumen nur mit einer gesonderten Ausnahmegenehmigung erlaubt, beispielsweise wenn eine akute Verkehrsgefährdung vorliegt. Doch auch während der Winterperiode darf nicht jeder Baum einfach gefällt werden. So stehen in Berlin folgende Bäume unter Schutz:
- generell alle Laubbäume wie Eiche, Buche, Ahorn, Linde etc.
- Waldkiefer (nicht jedoch Schwarzkiefer)
- Walnuss und türkischer Baumhasel
- Ersatzpflanzungen
Nicht geschützt sind:
- Obstbäume, Nadelbäume (ausgenommen Waldkiefer), Jungbäume unter 80 cm StU (ausgenommen Ersatzpflanzungen)
Wir beraten Sie ausführlich, welches Amt zuständig ist und welche Angaben der Fällantrag enthalten muss. Alternativ übernehmen wir auch gern die Antragstellung, die Kommunikation mit der Behörde und/oder Ortstermine für Sie.
In Brandenburg sind die Regelungen generell ähnlich, unterscheiden sich jedoch im Detail von Landkreis zu Landkreis. Hier ist es sinnvoll, sich individuell zu informieren. Auch dies können Sie gern uns überlassen.