Baumherz Baumpflege – Behördenservice

Genehmigung notwendig? Wir übernehmen die Antragstellung für Sie.

Die Regelungen zum Baumschutz erscheinen auf den ersten Blick etwas kompliziert. Wann darf welcher Baum gefällt werden? Ist eine Genehmigung notwendig oder nicht? Muss der Rückschnitt des Obstbaumes beantragt werden? Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Regelungen und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Gern übernehmen wir auch die gesamte Kommunikation mit den Behörden: Wir stellen den Fällantrag und nehmen Ortstermine wahr oder vertreten Sie als Bauherrn gegenüber dem Amt. Dies hat neben einiger Zeitersparnis den Vorteil, dass bei fachlich fundierter Antragstellung die Genehmigung in der Regel eher erteilt wird.

Die Baumschutzverordnung – gesetzliche Richtlinien und Vorgaben

Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Inhalten der Berliner Baumschutzverordnung. Die Regelungen in Brandenburg sind ähnlich, unterscheiden sich aber von Landkreis zu Landkreis und sind zum Teil sogar strikter.
Baumfällungen sind generell nur im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Von 1. März bis 30. September darf nicht gefällt werden, es sei denn es besteht eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit. Unter diesen Umständen kann eine Sondergenehmigung beantragt werden. Dies gilt auch für größere Schnittmaßnahmen wie Kroneneinkürzungen oder starke Rückschnitte von Hecken. Die Entfernung von Totholz dagegen ist das ganze Jahr über möglich, ebenso Formschnitte oder Fassadenfreischnitte.
Allerdings darf auch im Winter nicht jeder Baum ohne Genehmigung gefällt werden. In Berlin sind beispielsweise folgende Bäume geschützt, d. h. deren Fällung muss ab einem StU von 80 cm bzw. 50 cm (mehrstämmige Bäume) beantragt werden:

  • alle Laubbäume wie Ahorn, Linde, Kastanie, Eiche...
  • Walnuss und Baumhasel
  • Waldkiefer
  • erfolgte Ausgleichspflanzungen

Keine Genehmigung benötigen Sie für die Fällung von:

  • Nadelbäumen wie Fichte, Tanne, Lärche oder Thuja
  • Obstbäumen

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein sinnvoller Beitrag zum Schutz der Natur und wird von uns absolut unterstützt. So sehr wir uns über eine reibungslose Fällung freuen, so sehr sind wir bemüht, die Abläufe der Natur zu achten.

Baumherz Baumpflege – Ihre kompetenten Ansprechpartner für Beantragung und Fällung.

Kompletter Service aus einer Hand – wir beraten Sie gern und natürlich kostenlos.