Entfernung von Totholz und Bruchästen in Berlin und Brandenburg

Jeder Baumeigentümer ist gesetzlich verpflichtet, die Verkehrssicherheit seiner Bäume zu gewährleisten. Hierzu gehört das Entfernen abgestorbener oder gebrochener Äste, deren Herabfallen eine Gefahr darstellen könnte und/oder die dabei anderes Eigentum beschädigen könnten. Auch Versicherungen haften im Schadensfall nur, wenn der Baumeigentümer seinen Pflichten zur Verkehrssicherung nachgekommen ist.

Gemäß der aktuellen Bestimmungen sollte Totholz ab 3 cm Durchmesser dann entfernt werden, wenn es die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird empfohlen, Totholz aus Gründen des Naturschutzes zumindest teilweise im Baum zu belassen. Hier entscheidet dann der individuelle Geschmack und das Sicherheitsbedürfnis des Baumbesitzers. Wir von Baumherz Baumpflege beraten Sie immer fachgerecht und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

Die Entfernung von Tot- und Brucholz ist das ganze Jahr über gestattet und kann auch in den Sommermonaten ausgeführt werden. Gern erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot.

Baumherz Baumpflege – wir entfernen Totholz und Bruchäste sicher und zuverlässig.

In dringenden Fällen sind wir noch am selben Tag bei Ihnen vor Ort!